Neue Richtwerte bei Wohnkosten
Seit dem 20. März 2024 gelten für Bezieher:innen von Sozialleistungen neue Richtwerte für Unterkunftskosten. Die Werte wurden in der aktuellen Fachanweisung in etwa an die Höhe der durchschnittlichen Steigerung des neuen Mietenspiegels vom Dezember 2023 (5,8 %) angepasst. Das reicht jedoch oft nicht aus.