MhM verlangt zusammen mit dem Mieterverein zu Hamburg, dass nach dem Teilabriss der Holstenstraße 197 von Eigentümer, Bezirk und Senat alles dafür getan wird, um das Wohngebäude zu erhalten, damit die Bewohner:innen ihr Zuhause wiederbekommen. Dazu gehört ein verbindlicher Wiederaufbauplan.
Für verfassungswidrig hält MhM-Jurist Quentin Herbster das geplante Verbot von Wohnraumvergesellschaftung. Mit einem Gesetz möchte die Bundesregierung offenbar die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" in Berlin stoppen. Diese will Wohnungen großer Immobilienkonzerne vergesellschaften und durch Mieter:innen und Stadtgesellschaft demokratisch verwalten lassen.
MhM vertritt die Mieter*innen der Holstenstraße 197 und fordert, dass der Eigentümer, der für den maroden und gefährlichen Zustand des Hauses verantwortlich ist, dafür sorgt, dass das Eigentum der Mieter*innen soweit möglich gerettet wird und dass die Mieter*innen nach dem Wiederaufbau des Hauses dort einziehen können.