Gericht streicht zu teure Versicherungskosten

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Eine Berliner Mieterin wehrt sich erfolgreich gegen zu hohe Versicherungskosten. Das Amtsgericht Schöneberg hat in einem Urteil vom 20. Januar 2026 (Az. 11 C 357/25) die Rechte von Mietern gestärkt. Vermieter haben bei den Betriebskosten das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Im konkreten Fall wurde die Vermieterin zur Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen verurteilt, da die Kosten deutlich über dem ortsüblichen Durchschnitt lagen.es ging gleich um drei Jahrgänge überdurchschnittlicher Versicherungskosten. So sollten die Versicherungskosten laut Betriebskostenabrechnungen in 2021 bis 2023 zwischen 0,36 €/m² und 0,45 €/m² liegen. Zum Vergleich: In Berlin fallen für vergleichbare Versicherungsleistungen durchschnittlich nur 0,23 €/m² an.

Das Gericht gab der Mieterin recht und stellte fest, dass die Vermieterin ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt hat. Als Großvermieterin hätte sie Vergleichsangebote einholen müssen und deutlich günstigere Versicherungsverträge abschließen können. Die Vermieterin konnte nicht darlegen, warum die teuren Tarife notwendig waren oder warum ein günstigerer Abschluss nicht möglich gewesen wäre.

Das Urteil aus Berlin macht einmal mehr klar, dass Mieter:innen ihre Betriebskostenabrechnung unbedingt überprüfen (lassen) sollten. Weichen Betriebskosten massiv von den Durchschnittslosten ab, sind zumindest Großvermieter in der Nachweispflicht, die Wirtschaftlichkeit dieser Kosten zu belegen.

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