Prozesskostenschutz
MhM hat für seine Mitglieder eine preiswerte Rechtsschutzversicherung bei der ALLRECHT abgeschlossen, die Kostenschutz in Mietprozessen vor Gericht gegen Vermieter*innen bietet. Über unseren Versicherungsvertrag sind alle Mitglieder versichert, die sich beim Verein schriftlich zur Gruppenversicherung angemeldet haben.
Die Prozesskostenversicherung kostet 35 € jährlich zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit für Ihre Streitigkeit die Prozesskosten übernommen werden. Haben Sie Fragen zum Rechtsschutz, stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 040/431 394-0 oder per E-Mail unter info@mhmhamburg.de zur Verfügung. Denken Sie bitte daran, dass der Rechtsschutz entfällt, wenn Sie sich im Beitragsrückstand befinden.
1. Die Versicherungsbedingungen
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Gruppenvertrag und den „Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen” (ARB 2000) der deutschen Versicherungswirtschaft. Die wichtigsten Bestimmungen sind:
- Versicherungsobjekt ist die vom Mitglied selbst angemietete und selbst bewohnte inländische Wohneinheit (Wohnung, Haus oder Zimmer) unter der bei MhM gemeldeten Adresse. Wichtig: Nur die Wohnung gilt als versichert, die bei MhM als Versicherungsobjekt genannt ist. Ziehen Sie um, teilen Sie bitte umgehend Ihre Adressänderung mit, weil andernfalls der Versicherungsschutz entfallen kann. Bewohnen Sie eine zweite Wohnung, so können Sie für diese eine weitere Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung zum Betrag von insgesamt 105 € abschließen.
- Versicherte Streitigkeiten sind die mietrechtlichen Auseinandersetzungen mit der Vermieter*in (z.B. Kündigung und Räumung, Mieterhöhung, Instandsetzung von Mängeln). Nicht versichert sind Auseinandersetzungen mit Untermieter*innen, Behörden und Makler*innen. Bestehen hinsichtlich einer Wohnung Haupt- und Untermietverhältnisse, so gilt Folgendes: Bei Streitigkeiten mit der Vermieter*in kann sich nur die Hauptmieter*in versichern. Eine Rechtsschutzversicherung der Untermieterin gilt nur gegenüber der eigenen Vertragspartner*in, also gegenüber der Hauptmieter*in der Wohnung. Mieten Eltern für ihre Kinder eine Wohnung an, ohne selbst in der Wohnung zu wohnen, kann hierfür auch Versicherungsschutz infrage kommen. Sprechen Sie uns hier bitte direkt an.
- Versicherte Personen der Wohnung sind die angemeldeten Mitglieder von MhM. Mitversichert in demselben Prozess sind weitere Hauptmieter*inen des Mietverhältnisses und Mitbewohner*innen, wenn diese von derselben Anwält*in vertreten werden. Die durch die Vertretung entstehenden geringfügigen Mehrkosten müssen allerdings selber getragen werden.
- Versicherungsumfang: Für jeden Rechtsschutzfall werden Leistungen bis zu 100.000 € übernommen.
- Keine Selbstbeteiligung: Das versicherte Mitglied hat keine Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Interessenwahrnehmung mit Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Nicht versichert ist die außergerichtliche Tätigkeit einer Rechtsanwält*in, hierfür steht Ihnen die Rechtsberatung bei MhM zur Verfügung.
- Wartefrist: Wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartefrist von drei Monaten ab Anmeldung zur Gruppenversicherung (Eingangsdatum bei MhM). Rechtsschutz besteht für alle Schadensfälle, die nach Ablauf dieser Frist entstanden sind. Als Schadensfall gilt das Ereignis, das als Ursache des Rechtsstreits anzusehen ist (Beispiel: Bei Klage wegen Instandsetzung und Mietminderung der Zeitpunkt, zu dem die Mängel erstmals aufgetreten sind). Es kommt also auf den Zeitpunkt an, wann die Ursache des Rechtsstreits aufgetreten ist, nicht wann der Prozess geführt wird.
- Sobald eine gerichtliche Auseinandersetzung absehbar ist, sind unsere Mitglieder verpflichtet, sich zunächst von MhM beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen (siehe weiter unten 'Im Schadensfall')
2. Übertragung des Rechtschutzes
Die Mitgliedschaft bei MhM ist grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Übertragung des Rechtsschutzes ist in folgenden drei Fallkonstellationen möglich:
- Das Mitglied verstirbt und die Mitmieter*in, Lebensgefährt*in oder Erb*in setzt das Mietverhältnis fort und wird Mitglied bei MhM.
- Das Mitglied tritt aus dem Mieterverein aus und eine* andere*, ebenfalls in der Wohnung wohnende Hauptmieter*in, wird Mitglied.
- Das Mitglied zieht aus der Wohnung aus, ohne die Mitgliedschaft und den Rechtsschutz aufzugeben. Dann kann der Rechtsschutz auf eine* in der Wohnung bleibende Hauptmieter*in übertragen werden, wenn diese*r Mitglied wird. Der Rechtsschutz des Altmitgliedes erlischt hierdurch nicht.
In den vorgenannten Fällen erhält das Nachfolgemitglied in demselben Umfang Rechtsschutz, wie ihn auch das Altmitglied erhalten hätte. Auf diese Weise können auch Schadensfälle versichert sein, die aus der Zeit vor der Übertragung stammen.
Frist beachten: Die Übertragung des Rechtsschutzes ist nur möglich, wenn dem Mieterverein innerhalb von drei Monaten ab Todesfall, Austritt oder Wohnungswechsel die Beitrittserklärung der Nachfolger*in (nur Hauptmieter*in!) zum Mieterverein und zum Rechtsschutz vorliegt. Die Übertragung ist vom neu eintretenden Mitglied innerhalb dieser drei Monate zu beantragen. Die Voraussetzungen (Todesfall, Auszug, Austritt) sind nachzuweisen.
3. Im Schadensfall
- Bevor Sie gerichtliche Schritte veranlassen, d.h. eine Klage einreichen oder abwehren wollen, ist eine Beratung zur Klärung des Rechtsschutzes durch eine* MhM-Jurist*in in der MhM-Zentrale in der Bartelsstraße 30 erforderlich (s. Nr. 1.6 der Versicherungsbedingungen). Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung riskieren Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.
- Anschließend beauftragen Sie selbst eine* Rechtsanwält*in. Sie haben freie Anwaltswahl; wir empfehlen Ihnen aber aufgrund der komplizierten Materie dringend, im Mietrecht versierte Anwält*innen zu beauftragen. Bei der Auswahl sind wir gern behilflich.
- Der Rechtsschutzantrag ist an MhM zu richten. Die Klagschrift und gegebenenfalls die Klagerwiderung etc. sollen mitgeschickt werden, damit die Versicherung aus den Unterlagen Sachverhalt und Schadenszeitpunkt feststellen kann. Wir leiten den Antrag mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft an die Versicherung weiter, von der Ihre Anwält*in dann direkt Bescheid erhält.
4. Laufzeit der Versicherung
Der Rechtsschutz endet automatisch, wenn Sie aus dem Mieterverein ausgetreten sind oder sich im Beitragsrückstand befinden. Sie können auch Vereinsmitglied bei MhM bleiben und nur den Rechtsschutz beenden. Der Austritt aus dem Rechtsschutz ist möglich mit zweimonatiger Frist zum 31. Dezember (Eingang der schriftlichen Erklärung in der MhM-Zentrale spätestens am 31. Oktober). Wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen gilt auch hier, dass die ALLRECHT-Versicherung einem Mitglied den Rechtsschutz mit einmonatiger Frist kündigen kann, wenn sie Deckung für mindestens zwei Schadensfälle aus einem Kalenderjahr gewährt hat.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Produktblatt der ALLRECHT.
Stand 11/2023
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