Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Die Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine ist seit Februar 2022 ein häufiger Grund für die Bitte um eine Untermieterlaubnis. Das Amtsgericht München hat nun in einem erschreckenden Urteil die Auffassung vertreten, dass der Wunsch, Flüchtende – zum Beispiel aus der Ukraine – aufzunehmen, kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung darstellt. Wir halten das für ein Fehlurteil.
Energie wird immer teurer. Damit Mieter*innen ein Stückchen unabhängiger vom Stromkonzern werden, können am Balkon steckfertige Kleinst-Photovoltaik-Anlagen installiert werden.