Vermieter müssen Belegeinsicht ermöglichen
Das Amtsgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 die Rechte von Mieter:innen bei der Belegeinsicht gestärkt.
Das Amtsgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 die Rechte von Mieter:innen bei der Belegeinsicht gestärkt.
Hohe Geldzahlung wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf. "So nicht!", entschied das Amtsgericht Bergedorf und verurteilte eine Eigentümerin nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung.
Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.