Renaissance Mietpreisüberhöhung

von | Aktuelles Mietrecht

Gegen hohe Mieten sollte eigentlich die Mietpreisbremse wirken. Tut sie aber nicht oder nur ungenügend. - Aber da war doch noch was? Richtig: § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), das Verbot der Mietpreisüberhöhung (Einzelheiten dazu hier).

Dieser § 5 WiStG wurde vom Bundesgerichtshof 2004 so strikt ausgelegt, dass Mieter:innen die volle Last dafür aufgebürdet bekamen, das Ausnutzen eines geringen Wohnungsangebotes durch Vermieter:innen zu beweisen. Seit 20 Jahren ließ sich damit von Mietervereinsseite nix mehr machen. Obwohl es die Vorschrift noch gibt und sie von den Behörden angewendet werden könnte. Die Wohnungsämter in Frankfurt am Main machen es vor und erstreiten herabgesetzte Mieten sowie die Rückzahlung von Mieten, die mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wenn Frankfurt das kann, sollte Hamburg das auch können. So offenbar sehen es die LINKEN und versuchen jetzt den Druck über die Website Mietwucher.App auf einzelne Städte zu erhöhen. Dort können zum Beispiel auch Hamburger:innen testen, ob ihre Miete möglicherweise überhöht ist. Eine gute Idee, denn eine Reform der Mietpreisüberhöhung steht leider noch aus.

Anfang dieses Jahres gab es eine Bundesratsinitiative, die eine Reform der Mietpreisüberhöhung vorschlug: Jetzt sollte man als Mieter:in nur noch beweisen, dass es ein geringes Wohnungsangebot gibt; das Ausnutzen im Einzelfall soll nicht mehr nachgewiesen werden. Eigentlich liegt das ja auch auf der Hand, denn wer zahlt schon freiwillig gerne mehr. MhM-Juristin Eve Raatschen trat im Februar 2024 für die Reform vor dem Rechtsausschuss des Bundestages ein. Entschieden ist da leider noch immer nichts. Das Bundesjustizministerium hat auch diese Mietrechtsreform am ausgestreckten Arm verhungern lassen.

Nun nimmt das Wahlkampfgetümmel zu und man darf hoffen, dass jetzt die eine oder andere weitere Bundespartei sich der Mietenfrage annimmt. Der richtige Moment, die Wichtigkeit der Reform der Mietpreisbremse und des Mietpreisüberhöhungsparagrafen zu betonen. Der Besuch auf obiger Website ist da schon mal ein Schritt.

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