Der BGH hat zwei Eigenbedarfsklagen an die Vorinstanzen zurückgewiesen und die Messlatte an den Härteeinwand für die Mieter*innen erhöht. Härteeinwände des Mieters, die durch Atteste belegt seien, dürften laut BGH nicht bagatellisiert werden.
Zum Jahresanfang ist die Mietpreisbremse nachgeschärft worden. Mieter*innen sollten im Jahr 2019 abgeschlossene Mietverträge jetzt überprüfen lassen. Einen ersten Anhalt gibt der kostenlose MhM-Mietpreis-Check.
Auf der Presseaktion m 2. Mai im Vorfeld des MIETENmoves nahm auch MhM-Rechtsanwalt Marc Meyer Stellung zum Mietenwahnsinn in Hamburg: "Das sogenannte Bündnis für das Wohnen hat den Mietenwahnsinn nicht gebremst, sondern vor allem hochpreisige Wohnungen geschaffen. Dringend gebraucht werden aber zehntausende dauerhaft bezahlbare Wohnungen, für die vielen Menschen, die sonst keine Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben. Zudem benötigt Hamburg gesetzliche Regelungen für einen kommunalen Mietendeckel. Städtische Grundstücke und Wohnungen dürfen nicht mehr veräußert werden. Wirksamer Mieterschutz kennt keine Denkverbote und muss Spekulanten weh tun dürfen."