VIDEO: Legionellen bei Vonovia

von | Aktuelles Mietrecht

In mehreren Häuser des Wohnungsunternehmens Vonovia ist das Trinkwasser von Legionellen befallen. Gerade in Dulsberg und Steilshoop häufen sich die Fälle.

Legionellen sind Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung auslösen können. Ab wann es gefährlich wird und ob man eine Mietminderung geltend machen kann, erklärt euch MhM-Jurist Kolja Rosemann im heutigen Video.

Zurück

Kommentare

Kommentar von Norbert Weckler |

Bei der Trinkwasser-Untersuchung auf Legionellen werden auch Legionellen nachgewiesen die gar keine Erkrankung verursachen und im Gesetz steht auch, dass der Maßnahmenwert für Legionellen nicht eingehalten sein muss. Also alle mal den BA flach halten. Eine Mitminderung ist übrigens auch nur zulässig für die Wohnungen wo eine Überschreitung des Maßnahmenwertes festgestellt wurde. In den Wohnungen wo gar keine Trinkwasser-Untersuchung stattfand kann keine Miete gemindert werden. Da gibt es auch Gerichtsurteile zu.

Antwort von Rebekka Auf'm Kampe

Lieber Herr Weckler,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Inhaltlich kann Ihnen allerdings nur teilweise zustimmen.

Sie haben jedoch Recht, wenn Sie sagen, dass nicht jeder Befall gefährlich ist. Bei einer Konzentration von weniger als 100 KBE pro 100ml Wasser muss in der Regel nichts unternommen werden. Übersteigt die Konzentration diesen Grenzwert jedoch, ist der Befall nach der Trinkwasserverordnung meldepflichtig und es sind geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Legionellebefall zu bekämpfen. Ab einer Konzentration von 10.000 KBE pro 100ml Wasser ist die Gefahr so groß, dass das Gesundheitsamt sogar ein Duschverbot verhängt. Uns ist aus mehreren betroffenen Häusern bekannt, dass der Maßnahmenwert teilweise seit Jahren überschritten wird und dass selbst der kritische Wert von 10.000 KBE pro 100ml Wasser teilweise wiederholt übertroffen wird.

Ist das Trinkwasser mit Legionellen belastet, können diese Bakterien beim Duschen in die Atemwege gelangen und zu einer schweren Lungenentzündung führen. In Hamburg wurden 2023 72 Fälle von Legionellen-Pneumonie gemeldet. Die Zahl ist gegenüber den Vorjahren stark angestiegen. Die Letalität liegt laut dem Robert-Koch-Institut bei 5-9 Prozent. Diese Zahlen entnehmen wir den Antworten des Hamburger Senats auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88326/legionellenbefall_in_hamburg.pdf Von einem Legionellenbefall kann daher ein erhebliches, nicht zu vernachlässigendes Gesundheitsrisiko ausgehen und es ist unbedingt erforderlich, schnell geeignete Maßnahmen einzuleiten und die betroffenen Mieter:innen zu schützen.

Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung angemessen ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden und die Urteile sind hierzu auch nicht einheitlich. Das LG Berlin entschied jedoch, dass eine 10 %ige Mietminderung bereits bei einer Konzentration von 3700 KBE pro 100ml Wasser angemessen ist, da ab einer Überschreitung der Grenzwerte eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann und die Besorgnis vor einer möglichen Gesundheitsfahr den Wohngebrauch erheblich beeinträchtigt (LG Berlin, Urteil vom 17.6.2021, Az. 67 S17/21).

Viele Grüße,

Rebekka Auf'm Kampe von MhM

Kommentar von Norbert Weckler |

Vielen Dank für die Information.

Ich habe mir mal die Ergebnisse der Anfragen, auch von der CDU, angeschaut.
Es sind ja richtig viele Häuser die eine Legionellenkontamination aufweisen!
Das so häufig Legionellen nachgewiesen werden hätte ich nicht gedacht.
Aber wieso muss der Technische Maßnahmenwert laut Trinkwasserverordnung nicht eingehalten sein?
In der Trinkwasserverordnung wird auch auf eine Empfehlung vom Umweltbundesamt zur systemischen Trinkwasseruntersuchung verwiesen. Dort steht, das es bei der Trinkwasseruntersuchung nicht darum geht, das jede Entnahmestelle Legionellenfrei sondern dass das Trinkwassersystem Legionellenfrei sein soll.

In den Ergebnissen der politischen Anfragen, wird ja aber gar nicht unterschieden ob das System verkeimt ist oder nur einzelne Entnahmestellen.

Also irgendwie widerspricht sich das doch alles.
Angeblich ist es so schlimm, das Legionellen im Trinkwasser sind. Dabei darf der Technische Maßnahmenwert nach Trinkwasserverordnung überschritten sein und nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes ist es ok wenn einzelne Entnahmestellen Legionellen aufweisen?

Und dagegen steht, das tausende Trinkwasserinstallationen in Hamburg pro Jahr mit Legionellen verkeimt sind, aber nur! 72 Menschen an Legionellen erkranken. Dabei ist bei den Erkrankten überhaupt nicht klar, ob die überhaupt in einem der Häuser wohnen wo Legionellen festgestellt wurden. Und eine Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht ja gar nicht für alle Häuser.

Ich finde der Gesetzgeber übertreibt mal wieder mit seinen Forderungen. Und hier sind viele Fragen noch nicht geklärt.

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 7 und 2.