Koalitionsvereinbarung
Die Koalitionsvereinbarung enttäuscht, denn neben dem Schwerpunkt Bauen finden sich nur wenige Maßnahmen, die für den erforderlichen Schutz der Mieter*innen sorgen, bis der Wohnungsmarkt sich endlich entspannt.
Die Koalitionsvereinbarung enttäuscht, denn neben dem Schwerpunkt Bauen finden sich nur wenige Maßnahmen, die für den erforderlichen Schutz der Mieter*innen sorgen, bis der Wohnungsmarkt sich endlich entspannt.
Eigenbedarf erschweren, Zahlungsverzugskündigungen heilbar machen und Minderungsrechte stärken - das waren die wichtigsten Anliegen der Reformvorstöße in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 2020. Unter den hierzu befragten Expert*innen auch MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann.
Der BGH hat zwei Eigenbedarfsklagen an die Vorinstanzen zurückgewiesen und die Messlatte an den Härteeinwand für die Mieter*innen erhöht. Härteeinwände des Mieters, die durch Atteste belegt seien, dürften laut BGH nicht bagatellisiert werden.