Vermieter müssen Belegeinsicht ermöglichen
von Kolja Rosemann | Urteile
Amtsgericht Hamburg stärkt Mieter:innenrechte
Das Amtsgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 die Rechte von Mieter:innen bei der Belegeinsicht gestärkt. Viele Vermieter:innen antworten Ihren Mieter:innen nicht, wenn diese Einsicht in die Belege fordern, nachdem eine Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az. 49 C 410/23) stellt nun klar, dass die Belegeinsicht als verweigert gilt, wenn Vermieter:innen nicht aktiv an einer Terminfindung mitwirken.
Kernpunkte des Urteils:
- Vermieter sind verpflichtet, die Belegeinsicht zu ermöglichen und bei der Terminvereinbarung mitzuwirken.
- Bloßes Schweigen des Vermieters auf eine Terminanfrage des Mieters stellt vertragswidriges Verhalten dar und führt zu einem Zurückbehaltungsrecht auf Mieterseite.
- Bei einer Hamburger Mietwohnung besteht keine Verpflichtung für den Mieter, zur Belegeinsicht nach Leipzig zu fahren.
Konsequenzen:
- Mieter haben ein Zurückbehaltungsrecht an Nachzahlungen, wenn der Vermieter die Belegeinsicht nicht ordnungsgemäß ermöglicht.
- Die Einsichtnahme muss in der Regel am Ort der Mietwohnung oder in zumutbarer Entfernung möglich sein.
- Reagiert der Vermieter auf einen Wunsch zur Belegeinsicht nicht, gelten die Kosten aus der Betriebskostenabrechnung als nicht nachgewiesen. Die Nachzahlungsforderung kann bis zur Rückmeldung des Vermieters zurückgehalten werden.
- Vermieter müssen aktiv an der Terminvereinbarung für die Belegeinsicht mitwirken.
- Die Belege müssen geordnet und ohne fremde Hilfe überprüfbar präsentiert werden.
- Eine Verweigerung der Einsicht aus Datenschutzgründen ist nicht zulässig.
Fazit:
Das Urteil des AG Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Belegeinsicht als Teil einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung. Es schafft Klarheit darüber, dass Vermieter:innen die Einsichtnahme aktiv ermöglichen müssen und Mieter:innen nicht verpflichtet sind, dafür unverhältnismäßig weite Wege in Kauf zu nehmen. Dies stärkt die Position der Mieter:innen und fördert Transparenz bei Nebenkostenabrechnungen.
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