Vermieter müssen Belegeinsicht ermöglichen

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Amtsgericht Hamburg stärkt Mieter:innenrechte

Das Amtsgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 die Rechte von Mieter:innen bei der Belegeinsicht gestärkt. Viele Vermieter:innen antworten Ihren Mieter:innen nicht, wenn diese Einsicht in die Belege fordern, nachdem eine Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az. 49 C 410/23) stellt nun klar, dass die Belegeinsicht als verweigert gilt, wenn Vermieter:innen nicht aktiv an einer Terminfindung mitwirken.

Kernpunkte des Urteils:

  • Vermieter sind verpflichtet, die Belegeinsicht zu ermöglichen und bei der Terminvereinbarung mitzuwirken.
  • Bloßes Schweigen des Vermieters auf eine Terminanfrage des Mieters stellt vertragswidriges Verhalten dar und führt zu einem Zurückbehaltungsrecht auf Mieterseite.
  • Bei einer Hamburger Mietwohnung besteht keine Verpflichtung für den Mieter, zur Belegeinsicht nach Leipzig zu fahren.

Konsequenzen:

  • Mieter haben ein Zurückbehaltungsrecht an Nachzahlungen, wenn der Vermieter die Belegeinsicht nicht ordnungsgemäß ermöglicht.
  • Die Einsichtnahme muss in der Regel am Ort der Mietwohnung oder in zumutbarer Entfernung möglich sein.
  • Reagiert der Vermieter auf einen Wunsch zur Belegeinsicht nicht, gelten die Kosten aus der Betriebskostenabrechnung als nicht nachgewiesen. Die Nachzahlungsforderung kann bis zur Rückmeldung des Vermieters zurückgehalten werden.

  • Vermieter müssen aktiv an der Terminvereinbarung für die Belegeinsicht mitwirken.
  • Die Belege müssen geordnet und ohne fremde Hilfe überprüfbar präsentiert werden.
  • Eine Verweigerung der Einsicht aus Datenschutzgründen ist nicht zulässig.

Fazit:
Das Urteil des AG Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Belegeinsicht als Teil einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung. Es schafft Klarheit darüber, dass Vermieter:innen die Einsichtnahme aktiv ermöglichen müssen und Mieter:innen nicht verpflichtet sind, dafür unverhältnismäßig weite Wege in Kauf zu nehmen. Dies stärkt die Position der Mieter:innen und fördert Transparenz bei Nebenkostenabrechnungen.

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