Fernwärme-Contracting
Plötzliche Nachzahlungsforderungen für das neu eingebaute Ferrnwärme-Contracting-System, obwohl die gemietete Wohnung selbst mit eigener Heizung beheizt wird, müssen nicht ohne Weiteres akzeptiert werden.
Plötzliche Nachzahlungsforderungen für das neu eingebaute Ferrnwärme-Contracting-System, obwohl die gemietete Wohnung selbst mit eigener Heizung beheizt wird, müssen nicht ohne Weiteres akzeptiert werden.
Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Das jüngst durch die Presse gewanderte Bundesgerichtshofsurteil zur Ermittlung der Wohnfläche besagt: Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige gesetzliche Berechnungsregelung. Für Mietverträge, die nach dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, bedeutete dieses, dass der Balkon im Regelfall nur zu einem Viertel zählt, in davor geschlossenen Mietverträgen bis zur Hälfte.