Nachverdichtung anders

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MhM schließt sozialverträgliche Rahmenvereinbarung

Die Robert Vogel KG baut im Innenhof des Grundstücks Winterhuder Weg, Ecke Hofweg ein Wohnhaus nebst Tiefgarage. Zu Beginn des Bauvorhabens hat MhM jetzt mit dem Bauherrn eine Rahmenvereinbarung für die Anwohnerschaft getroffen, soweit es sich um Mieter*innen der Robert Vogel KG handelt. Zwar werden damit die Belastungen, die eine solche Nachverdichtung während der Bauzeit und auf Dauer bringt, nicht verhindert. Das sieht auch MhM-Syndikusrechtsanwalt Christian Bluhm so, „aber die Vereinbarung bietet den Mieter*innen Entschädigungen für Dreck und Lärm und auch eine dauerhafte Mietminderung für die Zukunft, wenn das Gebäude steht. Die Mieter*innen müssen also weder darum streiten, ob der Lärm einer benachbarten Baustelle überhaupt zur Minderung berechtigt, noch muss um Mietminderungshöhe gestritten werden“. Die Rahmenvereinbarung sichert zudem Mindestminderungen zu mit der Möglichkeit, in Einzelfällen auch höherer Quoten geltend zu machen. Nicht verwechselt werden darf dieses Projekt mit einem Bauvorhaben der Robert Vogel KG in der nahegelegenen Dorotheenstraße. Gegen die dortige Bebauung des Mühlenkampkanals setzt sich die die Initiative SOS Mühlenkampkanal mit einem Bürgerbegehren zur Wehr. Dort geht es um das Ob des Bauvorhabens und nicht um dessen sozialverträgliche Umsetzung.

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