Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse enttäuscht

von | Politik

Halbherzig mutet der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Barley an. Sie will die Mietpreisbremse verschärfen. Denn immer mehr Mieter in den Großstädten sehen sich Mieten gegenüber, die sie sich nicht mehr leisten können. Das Bundesjustizministerium will deshalb die Vermieter verpflichten, bereits bei Abschluss eines Mietvertrages über die Zulässigkeit der geforderten Miete Auskunft zu geben. Zudem will sie Mieterhöhungen nach Modernisierung bei drei Euro den Quadratmeter kappen. Auch sollen Vermieter in Zukunft statt bisher 11 % nur noch 8 % der Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Schließlich soll sich der Vermieter, der seinen Mieter bewusst und absichtlich „herausmodernisiert", Schadensersatz zahlen.

Die geplanten Maßnahmen werden nach unserer Einschätzung das stetig wachsende Problem in Hamburg, eine Wohnung zu bezahlbarem Preis anmieten zu können, nicht lösen. Das Reformvorhaben wirkt halbherzig und wie vorauseilender Gehorsam gegenüber dem Koalitionspartner CDU/CSU, der ohnehin keine Bereitschaft erkennen lässt, Mieter besser vor überhöhten Mietpreisen zu schützen.

Demgegenüber erscheint der Antrag der Grünen-Fraktion wie der große Wurf. Die Miepreisbremse soll von den bisherigen Ausnahmen befreit werden und die zulässige Miethöhe sogar auf 5 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete und nicht wie bisher auf 10 % begrenzt werden. In Wohnraummangelgebieten sollen die "Mietenspiegelmieterhöhungen" von 15 % in drei Jahren auf 10 % gesenkt werden. Vermieter sollen nur noch 6 % der Modernisierungskosten umlegen und Modernisierungsmieterhöhungen insgesamt bei zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren gekappt werden. Zudem wollen die Grünen, dass bei Zahlungsverzug nicht nur die fristlose, sondern auch die oftmals zugleich erklärte ordentliche Kündigung durch Schonfristzahlung unwirksam wird und ein Wohnungsverlust verhindert wird. Bei den Betriebskosten wollen sie die Mieter von der Umlage der Grundsteuer befreien, was zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führen dürfte. Auch bei tatsächlich geringerer Wohnfläche als der vertraglich vereinbarten wollen die Grünen die Mieter besser schützen und eine Mietminderung bereits zulassen, wenn die Abweichung weniger als 10 % beträgt. Insgesamt enthält der Antrag der Grünen nahezu sämtliche Forderungen, die auch die Mietervereine und MhM verlangen, um die Mieterinnen und Mieter auf den angespannten Wohnungsmärkten besser zu schützen und sie mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 7 und 3.