Mietpreisbremse: Welche Miethöhe ist zulässig?

Mietpreis-Check

Ab dem 1. Juli 2015 sollte in Hamburg flächendeckend die sogenannte Mietpreisbremse gelten. Da die Wirksamkeit der Mietpreisbremsenverordnung von einer Kammer des Landgerichts Hamburg verneint wurde, ist die Verordnung zum 10. Juli 2018 noch einmal erlassen worden. Mieter*innen, die nach diesem Datum eine Wohnung in Hamburg anmieten, können und sollten überprüfen, ob sich die Miete im gesetzlichen Rahmen, oder ob es in Frage kommt, die Miete zu rügen. Denn erst ab Rügedatum kommen Rückforderungen überhöhter Mietzahlungen in Betracht.

MhM bietet Ihnen eine erste Einschätzung, ob in Ihrem Fall ein Verstoß gegen die Regelungen der Mietpreisbremse vorliegen kann. Da es zahlreiche Ausnahmen gibt, empfiehlt sich eine genaue Beratung der Vertragshintergründe, bevor Sie eine überhöhte Miete rügen. Lesen Sie hierzu auch gerne das MhM-Mietrechtsinfo 14.

Download Mietrechts-Info Mietpreisbremse

Füllen Sie bei Interesse das folgende Formular aus. Das MhM-Jurist*innen-Team antwortet innerhalb der nächsten Tage.

Angaben zur Wohnung

Ausstattung vermieterseits

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Badezimmer*
Staffelmietvereinbarung*