Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen steigt stetig an. Was auf den ersten Blick als legitimes Recht der Vermieter erscheint, entpuppt sich in der Praxis oft als Quelle persönlicher Dramen und sogar betrügerischer Machenschaften.
Gegen hohe Mieten sollte eigentlich die Mietpreisbremse wirken. Tut sie aber nicht oder nur ungenügend. - Aber da war doch noch was? Richtig: § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), das Verbot der Mietpreisüberhöhung.
MhM begrüßt die Entlassung von Finanzminister Lindner und infolgedessen den Rückzug der FDP aus der Regierung, denn es lag vor allem an der FDP unter Führung von Justizminister Buschmann, dass selbst die wenigen guten Ansätze aus dem Koalitionsvertrag nicht hinreichend umgesetzt wurden.
Mietrechtsexpertin Eve Raatschen setzte sich für MhM am vergangenen Montag im Rechtsausschuss des Bundestages für eine Reform der Mietpreisüberhöhungsvorschriften und damit eine Wiederbelebung des § 5 WiStG ein.
Die versprochenen Mietrechtsverbesserungen der Ampelregierung bei der Mietpreisbremse oder Indexmieten lassen weiterhin auf sich warten. Auch die Kappungsgrenze ist noch nicht von 15 auf 11 Prozent in Gebieten eines angespannten Wohnungsmarktes abgesenkt worden. Dies nahm die SPD zum Anlass, für einen vermeintlichen "Mietenstopp" zu werben. Völlig unzureichend, wie MhM findet.