Landgericht kippt Mietenbremse in Hamburg. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg vom 29.5.2018 hat das Gericht dem klagenden Mieter erläutert, dass es die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hamburg aus dem Jahr 2015 für unwirksam hält.
Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin von Mieter helfen Mietern stellt ihren Plan in der Mopo vor: Mietenspiegelreform, keine Modernisierungs-Mieterhöhungen, eine echte Mietpreisbremse, bessere Bodenpolitik und Käuferregulierung
Die drängenden Probleme auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsgebieten will die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD offenbar auch diesmal nicht anfassen. Keine der zahlreichen Ausnahmen der Mietpreisbremse sollen gestrichen werden: So soll die Bremse auch weiterhin nicht bei Neubauten und umfassender Modernisierung gelten und wenn die Vormiete schon überhöht war, dann darf das bei einer erneuten Vermietung so bleiben. So lässt sich bezahlbarer Wohnraum nicht erhalten.
Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für Mietverträge, die nach dem 1.7.2015 neu abgeschlossen wurden und ist befristet bis 30.6.2020. Aber sie erweist sich als Flopp. Der Mietanstieg wurde nicht gebremst, es gibt kaum Klagen. Trotz Verbraucherunfreundlichkeit des Gesetzes konnte MhM erste Erfolge für Mieter erreichen.