Mietpreisbremse nachgebessert und Mieterhöhung nach Modernisierung begrenzt – das sind die zwei gute Nachrichten für Mieter*innen im Jahr 2019. Vermieter, die ihre Wohnungen teurer als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten wollen, müssen bei Mietbeginn Auskunft darüber geben, warum sie meinen, diese Grenze der Mietpreisbremse überschreiten zu dürfen.
Das Mietrechtsanpassungsgesetz soll ab 1. Januar 2019 die Mietpreisbremse flott machen und die Gentrifizierung in Ballungszentren verhindern. Für beide Ziele greift der Gesetzentwurf zu kurz. Am 7. November findet die Anhörung von Expert*innen zu diesem Gesetzentwurf und anderen Vorschlägen Der Linken und Bündnis 90/Die Grünen statt. MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann ist als Sachverständige geladen.
Zurück in die 80er Jahre: Die Mietpreisbremse soll weg, sozialer Wohnungsbau soll abgeschafft werden, der freie, gern auch noch steuerentlastete Markt wird es schon richten!
Halbherzig mutet der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Barley an. Sie will die Mietpreisbremse verschärfen. Das Bundesjustizministerium will deshalb die Vermieter verpflichten, bereits bei Abschluss eines Mietvertrages über die Zulässigkeit der geforderten Miete Auskunft zu geben. Zudem ...
Sowohl die Modernisierungsmieterhöhung als auch die Ausnahmeregelungen für die Mietpreisbremse sollten abgeschafft werden, fordern die Alternativen Mietervereine, zu denen auch Mieter helfen Mietern Hamburg gehört.