Bremsen Sie Ihre Miete! Melden Sie sich in der MhM-Zentrale unter 040 431 39 40 an, wenn Sie nach dem 3. Juli 2018 einen Mietvertrag für eine Hamburger Wohnung abgeschlossen haben. Verschärfte Regeln gelten für noch jüngere Mietverträge, die seit 2019 vereinbart wurden.
Egal, auch wenn wir es vermutlich dem Hamburger Vorwahlkampf zu verdanken haben, es soll für Hamburgs Bestandsmieter*innen endlich was Gutes getan werden: Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bei 10 Prozent, Reformierung der Schonfristzahlung, Abschaffung der Rügepflicht bei der Mietpreisbremse. Doch da ist noch Luft nach oben ...
Spätestens seit dem 10.7.2018 genießen Hamburger Mieter*innen Schutz gegen überhöhte Neuvermietungspreise. Zu diesem Datum erließ der Hamburger Senat eine neue Mietpreisbremse in Hamburg, weil das Landgericht die zuvor erlassene Mietpreisbremse für unwirksam befand. Doch ob sie wirklich gilt, ist erst jetzt geklärt.
Gerade noch verlangen wir nachhaltige Gesetze zu Mietsenkungen, da beschließt die Koalition Verbesserungen in drei homöopathischen Dosen: 1. Die Mietpreisbremse soll weitere fünf Jahre gültig bleiben. 2. die Bremse soll 30 Monate zurückwirken. 3. Mietenspiegel sollen Mieten der letzten sechs (statt bisher vier) Jahre einbeziehen.
Zum Jahresanfang ist die Mietpreisbremse nachgeschärft worden. Mieter*innen sollten im Jahr 2019 abgeschlossene Mietverträge jetzt überprüfen lassen. Einen ersten Anhalt gibt der kostenlose MhM-Mietpreis-Check.