Egal, auch wenn wir es vermutlich dem Hamburger Vorwahlkampf zu verdanken haben, es soll für Hamburgs Bestandsmieter*innen endlich was Gutes getan werden: Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bei 10 Prozent, Reformierung der Schonfristzahlung, Abschaffung der Rügepflicht bei der Mietpreisbremse. Doch da ist noch Luft nach oben ...
Spätestens seit dem 10.7.2018 genießen Hamburger Mieter*innen Schutz gegen überhöhte Neuvermietungspreise. Zu diesem Datum erließ der Hamburger Senat eine neue Mietpreisbremse in Hamburg, weil das Landgericht die zuvor erlassene Mietpreisbremse für unwirksam befand. Doch ob sie wirklich gilt, ist erst jetzt geklärt.
Gerade noch verlangen wir nachhaltige Gesetze zu Mietsenkungen, da beschließt die Koalition Verbesserungen in drei homöopathischen Dosen: 1. Die Mietpreisbremse soll weitere fünf Jahre gültig bleiben. 2. die Bremse soll 30 Monate zurückwirken. 3. Mietenspiegel sollen Mieten der letzten sechs (statt bisher vier) Jahre einbeziehen.
Zum Jahresanfang ist die Mietpreisbremse nachgeschärft worden. Mieter*innen sollten im Jahr 2019 abgeschlossene Mietverträge jetzt überprüfen lassen. Einen ersten Anhalt gibt der kostenlose MhM-Mietpreis-Check.
Mietpreisbremse nachgebessert und Mieterhöhung nach Modernisierung begrenzt – das sind die zwei gute Nachrichten für Mieter*innen im Jahr 2019. Vermieter, die ihre Wohnungen teurer als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten wollen, müssen bei Mietbeginn Auskunft darüber geben, warum sie meinen, diese Grenze der Mietpreisbremse überschreiten zu dürfen.