Die versprochenen Mietrechtsverbesserungen der Ampelregierung bei der Mietpreisbremse oder Indexmieten lassen weiterhin auf sich warten. Auch die Kappungsgrenze ist noch nicht von 15 auf 11 Prozent in Gebieten eines angespannten Wohnungsmarktes abgesenkt worden. Dies nahm die SPD zum Anlass, für einen vermeintlichen "Mietenstopp" zu werben. Völlig unzureichend, wie MhM findet.
Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Die verschärfte Mietpreisbremse wirkt nun endlich für neu abgeschlossene Mietverträge ab Januar 2019 bzw. April 2020. Um die mieterschützenden Regelungen umgehen zu können, lassen sich Vermieter*innen immer neue Wege einfallen.
Der Hamburger Senat verlängert die Mietpreisbremse bis Juni 2025. Ein guter Schritt, denn die bisherige Bremse ließ sich wegen unklarer Rechtsgültigkeit nur zwei Jahre lang erproben. In der MhM-Beratung zeigt sich, dass sich eigentlich erst seit der Reform zum 1. Januar 2019 erfolgreich bremsen lässt.
Bremsen Sie Ihre Miete! Melden Sie sich in der MhM-Zentrale unter 040 431 39 40 an, wenn Sie nach dem 3. Juli 2018 einen Mietvertrag für eine Hamburger Wohnung abgeschlossen haben. Verschärfte Regeln gelten für noch jüngere Mietverträge, die seit 2019 vereinbart wurden.