Nach Abzug der Miete hat jeder fünfte Mensch in Deutschland nicht mehr genug Geld zum Leben. Wir brauchen endlich funktionierende Lösungen, um die Mietenkrise zu bekämpfen.
Deswegen fordern wir gemeinsam mit dem Bündnis Mietendeckel jetzt die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels.
Der Berliner Mietendeckel ist nichtig – das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden (Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20). An der Notwendigkeit, Mieter*innen vor zu hohen Mieten und Verdrängung zu schützen, ändert das nichts. Es macht deutlich, dass die Bundesregierung handeln muss.
Mit einer drastischen Lageanalyse eröffnete Lisa Vollmer die 5. Konferenz Mieten & Wohnen: Unbezahlbarkeit, Kommerzialisierung und Entdemokratisierung von Wohnraum - die Neoliberalisierung der Wohnungspolitik seit den 1970er Jahren ist in allen Regionen Deutschlands spürbar.
Der Berliner Senat nimmt die Sorgen vieler Menschen in Ballungsgebieten ernst, sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten zu können. Er schafft mit dem Mietendeckel ein wirksames Instrument zur Begrenzung der Mieten. In Hamburg wird dagegen seit acht Jahren im Bauen, Bauen, Bauen das Heil gesucht ...
Auf der Presseaktion m 2. Mai im Vorfeld des MIETENmoves nahm auch MhM-Rechtsanwalt Marc Meyer Stellung zum Mietenwahnsinn in Hamburg: "Das sogenannte Bündnis für das Wohnen hat den Mietenwahnsinn nicht gebremst, sondern vor allem hochpreisige Wohnungen geschaffen. Dringend gebraucht werden aber zehntausende dauerhaft bezahlbare Wohnungen, für die vielen Menschen, die sonst keine Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben. Zudem benötigt Hamburg gesetzliche Regelungen für einen kommunalen Mietendeckel. Städtische Grundstücke und Wohnungen dürfen nicht mehr veräußert werden. Wirksamer Mieterschutz kennt keine Denkverbote und muss Spekulanten weh tun dürfen."