Die Beratungen wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf nehmen zu. Das Hamburg Journal spricht dazu mit einem betroffenen Mieter und der MhM-Juristin Andree Lagemann. Im Interview auch die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Hamburger Senat will die Eigenbedarfskündigung reformieren: mit einer Bundesratsinitiative.
Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen steigt stetig an. Was auf den ersten Blick als legitimes Recht der Vermieter erscheint, entpuppt sich in der Praxis oft als Quelle persönlicher Dramen und sogar betrügerischer Machenschaften.
Hohe Geldzahlung wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf. "So nicht!", entschied das Amtsgericht Bergedorf und verurteilte eine Eigentümerin nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung.
Die Koalitionsvereinbarung enttäuscht, denn neben dem Schwerpunkt Bauen finden sich nur wenige Maßnahmen, die für den erforderlichen Schutz der Mieter*innen sorgen, bis der Wohnungsmarkt sich endlich entspannt.
Eigenbedarf erschweren, Zahlungsverzugskündigungen heilbar machen und Minderungsrechte stärken - das waren die wichtigsten Anliegen der Reformvorstöße in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 2020. Unter den hierzu befragten Expert*innen auch MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann.