Pressemitteilungen

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CORONA - Infos für Mieter*innen: Miete zahlen mit staatlicher Hilfe

Von | Aktuelles Mietrecht

Aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie müssen viele Menschen aktuell mit geringeren finanziellen Mitteln zurechtkommen. Um Lebensunterhalt und Wohnkosten abzusichern, wurde das „Sozialschutz-Paket“ beschlossen. Hier eine kleine Orientierungshilfe, welche staatlichen Hilfen es gibt und wie und wo Sie diese beantragen können.

CORONA - Infos für Mieter*innen: Ansteckungsgefahr vermeiden

Von | Aktuelles Mietrecht

Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen?

Reparaturmaßnahmen müssen Mieter*innen in ihrer Wohnung zur Zeit nur dulden, wenn diese dringend notwendig sind. Das gilt zum Beispiel bei einem größeren Wasserschaden oder akutem Rattenbefall. Alle Maßnahmen, die ohne oder unerhebliche Verschlimmerungen des Mangels aufschiebbar sind , können Mieter *innen unter Hinweis auf Corona ablehnen.

CORONA - Infos für Mieter*innen: Wohnungswechsel und Umzug

Von | Aktuelles Mietrecht

Kann ich trotz Kontaktsperre umziehen?

Ein Umzug durch eine professionelles Umzugsunternehmen ist auf jeden Fall zulässig. Solange nur eine Kontaktsperre durch die Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg (22.3.2020) verhängt ist, ist auch ein privat organisierter Umzug mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen möglich.

Mieterhöhungen in der Corona-Krise

Von | Mietrecht Politik

Mieterhöhungen sind zur Zeit moralisch fragwürdig, aber erlaubt.

In diesen Tagen häufen sich die Anfragen bei MhM zu Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das sind die Mieterhöhungen, die mit dem Mietenspiegel begründet werden. Leider sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie, wo fast alle Bürger*innen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, solche Mieterhöhungen zulässig.

Mietgesetz mildert Corona-Folgen

Von | Aktuelles Mietrecht

Wer wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht zahlen kann, muss keine Kündigung fürchten. Im Schnelldurchlauf ist am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft getreten.

Mieter*innen, die in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 die Miete trotz Fälligkeit nicht leisten, werden vor Kündigung geschützt, sofern dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Diesen Umstand haben Mieter*innen glaubhaft zu machen.