Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für Mietverträge, die nach dem 1.7.2015 neu abgeschlossen wurden und ist befristet bis 30.6.2020. Aber sie erweist sich als Flopp. Der Mietanstieg wurde nicht gebremst, es gibt kaum Klagen. Trotz Verbraucherunfreundlichkeit des Gesetzes konnte MhM erste Erfolge für Mieter erreichen.
Der für 2015 angekündigte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt seit April 2016 vor. Und so gut wie nichts ist passiert. Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke, diese zweite Mietrechtsnovelle jetzt dem Parlament vorzulegen, wurde vom Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Stimmen der CDU/ CSU und SPD abgelehnt. Wird die Regelung überhaupt noch kommen?