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Mieterhöhungen in der Corona-Krise

Von | Mietrecht Politik

Mieterhöhungen sind zur Zeit moralisch fragwürdig, aber erlaubt.

In diesen Tagen häufen sich die Anfragen bei MhM zu Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das sind die Mieterhöhungen, die mit dem Mietenspiegel begründet werden. Leider sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie, wo fast alle Bürger*innen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, solche Mieterhöhungen zulässig.

Mietgesetz mildert Corona-Folgen

Von | Aktuelles Mietrecht

Wer wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht zahlen kann, muss keine Kündigung fürchten. Im Schnelldurchlauf ist am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft getreten.

Mieter*innen, die in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 die Miete trotz Fälligkeit nicht leisten, werden vor Kündigung geschützt, sofern dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Diesen Umstand haben Mieter*innen glaubhaft zu machen.

Zahlungsschwierigkeiten in der Corona-Krise

Von | Aktuelles Politik

Seit Wochenbeginn erreichen uns viele Anfragen von Mitgliedern, die Angst vor dem Verlust ihrer Wohnung haben. Die Corona-Krise sorgt dafür, dass Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren, Löhne nicht mehr gezahlt werden können oder die Einnahmen aus einer Selbstständigkeit mangels Aufträgen wegbrechen. Die Stadt Hamburg hat dieses Problem bereits erkannt und erste Schritte angekündigt. MhM fordert, dass es keine fristlosen Kündigungen wegen unverschuldetem Zahlungsverzug geben darf.