Die "Fensterfalle"
Aufgepasst: In vielen älteren Mietverträgen gibt es Renovierungsklauseln, die dazu führen, dass Mieter:innen beim Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen: die so genannte Fensterfalle.
Aufgepasst: In vielen älteren Mietverträgen gibt es Renovierungsklauseln, die dazu führen, dass Mieter:innen beim Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen: die so genannte Fensterfalle.
... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen. Das entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20).
Die verschärfte Mietpreisbremse wirkt nun endlich für neu abgeschlossene Mietverträge ab Januar 2019 bzw. April 2020. Um die mieterschützenden Regelungen umgehen zu können, lassen sich Vermieter*innen immer neue Wege einfallen.