Der Hamburger Senat setzt in seiner Wohnungspolitik hauptsächlich auf Wohnungsneubau und auf das dafür geschaffene Bündnis für das Wohnen. Dabei wird eine wichtige Möglichkeit außer Acht gelassen: Durch Änderungen der Bundesgesetze, den Anstieg der Mieten zu begrenzen.
Der für 2015 angekündigte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt seit April 2016 vor. Und so gut wie nichts ist passiert. Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke, diese zweite Mietrechtsnovelle jetzt dem Parlament vorzulegen, wurde vom Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Stimmen der CDU/ CSU und SPD abgelehnt. Wird die Regelung überhaupt noch kommen?