Mietrechtsexpertin Eve Raatschen setzte sich für MhM am vergangenen Montag im Rechtsausschuss des Bundestages für eine Reform der Mietpreisüberhöhungsvorschriften und damit eine Wiederbelebung des § 5 WiStG ein.
Die versprochenen Mietrechtsverbesserungen der Ampelregierung bei der Mietpreisbremse oder Indexmieten lassen weiterhin auf sich warten. Auch die Kappungsgrenze ist noch nicht von 15 auf 11 Prozent in Gebieten eines angespannten Wohnungsmarktes abgesenkt worden. Dies nahm die SPD zum Anlass, für einen vermeintlichen "Mietenstopp" zu werben. Völlig unzureichend, wie MhM findet.
Die Koalitionsvereinbarung enttäuscht, denn neben dem Schwerpunkt Bauen finden sich nur wenige Maßnahmen, die für den erforderlichen Schutz der Mieter*innen sorgen, bis der Wohnungsmarkt sich endlich entspannt.