Der Berliner Mietendeckel ist nichtig – das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden (Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20). An der Notwendigkeit, Mieter*innen vor zu hohen Mieten und Verdrängung zu schützen, ändert das nichts. Es macht deutlich, dass die Bundesregierung handeln muss.
Mit einer drastischen Lageanalyse eröffnete Lisa Vollmer die 5. Konferenz Mieten & Wohnen: Unbezahlbarkeit, Kommerzialisierung und Entdemokratisierung von Wohnraum - die Neoliberalisierung der Wohnungspolitik seit den 1970er Jahren ist in allen Regionen Deutschlands spürbar.
Der Berliner Senat nimmt die Sorgen vieler Menschen in Ballungsgebieten ernst, sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten zu können. Er schafft mit dem Mietendeckel ein wirksames Instrument zur Begrenzung der Mieten. In Hamburg wird dagegen seit acht Jahren im Bauen, Bauen, Bauen das Heil gesucht ...