Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen steigt stetig an. Was auf den ersten Blick als legitimes Recht der Vermieter erscheint, entpuppt sich in der Praxis oft als Quelle persönlicher Dramen und sogar betrügerischer Machenschaften.
Hohe Geldzahlung wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf. "So nicht!", entschied das Amtsgericht Bergedorf und verurteilte eine Eigentümerin nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung.
Die Koalitionsvereinbarung enttäuscht, denn neben dem Schwerpunkt Bauen finden sich nur wenige Maßnahmen, die für den erforderlichen Schutz der Mieter*innen sorgen, bis der Wohnungsmarkt sich endlich entspannt.