Keine Profite mit Boden & Miete: Ausnahmen vom Verkaufsverbot beschlossen
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 10. April 2024 Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Verkaufsverbot für städtische Wohngrundstücke beschlossen. Dies war grundsätzlich von den Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden & Miete!“ in deren Kompromiss mit dem Senat so vereinbart worden, allerdings gibt es Abweichungen.