Wie fair sind Hamburgs Gewerbevermieter*innen in der Pandemie?

von | Mietrecht Politik

Seit dem 17. Dezember 2020 haben Hamburgs Gewerbemieter*innen bessere Chancen, Mietsenkungen bei ihren Vermieter*innen durchzusetzen. Der Deutsche Bundestag hat an diesem Tag klargestellt, dass durch die staatlichen Pandemiemaßnahmen die Geschäftsgrundlage von Gewerbeverträgen wegfallen kann. Dies hat zur Folge, dass Gewerbemieter*innen, deren Betrieb erheblichen Einschränkungen unterworfen ist, leichter ihren Mietzins anpassen können. Es bleibt aber dabei, dass Gewerbemieter*innen die Unzumutbarkeit der bisherigen Miethöhe aufgrund erheblicher Umsatzeinbußen durch die Pandemie und einer fehlenden Kompensation durch geringere Ausgaben und staatliche Unterstützung nachweisen müssen. Die neue Klarstellung in Art. 240 § 7 EGBGB ist auch anwendbar auf die Zeit des ersten Lockdowns ab April 2020 und dürfte insbesondere Gastronomie, Kultur- und Freizeitbetrieben sowie kleinen Ladengeschäften zugute kommen.

Bereits zuvor, am 23. November 2020, rief der Hamburger Senat gemeinsam mit den Verbänden ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.) und HDE (Handelsverband Deutschland, die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels) mit dem sog. FAIRmiet-Appell die gewerblichen Vermieter*innen in Hamburg auf, den Bitten ihrer Mieter*innen auf Stundung und/oder Mietsenkung für das Corona-Jahr 2020 zu entsprechen. Als Maßstab gilt hier der Verhaltenskodex des Handels und der Immobilienwirtschaft von ZIA und HDE.

MhM ist sehr daran interessiert zu erfahren, ob und wie fair sich Hamburgs Gewerbevermieter*innen verhalten und welche Erfahrungen Gewerbemieter*innen gemacht haben oder gerade machen. Melden Sie sich gern unter info@mhmhamburg.de.

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