Indexmieterhöhungen verbieten!
von Sylvia Sonnemann | Politik Pressemitteilungen
Die hohe Inflation wirkt sich verheerend auf ohnehin schon teure Mietwohnungen aus. Denn zur Sicherung einer hohen Ausgangsmiete haben viele Vermieter:innen in den letzten Jahren eine Indexmiete vereinbart. Das hat zu „normalen“ Zeiten zwar nur zu Mieterhöhungen von 1-2 Prozent jährlich geführt, schreibt aber eine hohe Miete fort, die nichts mit dem Mietenspiegel, also dem ortsüblichen Vergleichsmietniveau, zu tun hat.
Jetzt werden wegen der außergewöhnlich hohen Inflation ausgerechnet diese Wohnungen noch mal deutlich teurer, wenn der Vermieter sich auf die Indexklausel des Vertrags beruft. Leider gibt es bei Index-Mietverträgen weder eine Grenze durch die Mietenspiegelwerte noch eine Kappungsgrenze: Die Miete steigt einfach so um 9 Prozent und mehr, je nachdem wie stark der Verbraucherpreisindex seit der letzten Mieterhöhung gestiegen ist.
Angesichts der zeitgleich steigenden Energiepreise finden das auch sozial verantwortlich handelnde Vermieter nicht mehr korrekt. Zusammen mit dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, in dem SAGA und Genossenschaften Mitglied sind, hat Mieter helfen Mietern deshalb heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung den Hamburger Senat aufgefordert, sich für ein Verbot oder zumindest für eine Reglementierung dieser in § 557b BGB geregelten Mieterhöhungsmöglichkeit einzusetzen.
Diese breite und eher ungewöhnliche Allianz bringt hoffentlich Schwung in die Reformwilligkeit der Bundesregierung beim Thema Mieterschutz.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben