Große Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum

von | Aktuelles Politik

Foto: DWE

Nach Artikel 15 Grundgesetz ist es rechtlich möglich, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Zu diesem für Mieter*innen erfreulichen Schluss kommt die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid von "Deutsche Wohnen & Co enteignen" (DWE) in Berlin. Dabei geht es um Wohnungsunternehmen ab 3000 Wohnungen wie zum Beispiel die Deutsche Wohnen.

Fast 60 % der Berliner Bürger*innen hatten 2021 für den Volksentscheid gestimmt. Die daraufhin vom früheren Berliner Senat eingesetzte Kommission sollte rechtlich prüfen, ob eine Vergesellschaftung überhaupt möglich ist. Die 13 Expert*innen haben sich damit mehr als ein Jahr Zeit gelassen und am 28. Juni 2023 ihren Abschlussbericht dem inzwischen von CDU und SPD geführten Senat vorgelegt.

Vergesellschaftung bedeutet danach die Überführung größerer Boden- und Sachbestände in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft. Die Vergesellschaftung ist nicht gleichzusetzen mit der Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach dem Eigentümer wie etwa beim Autobahnbau zwingend das Eigentum entzogen wird. Nach Einschätzung der Kommission hat das Land Berlin auch die Gesetzgebungskompetenz für ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz. Darin müssten die betroffenen Grundstücke abschließend bestimmt und die gemeinnützige Bewirtschaftung der betroffenen Objekte für die Zukunft gesetzlich gesichert werden. Dass die betroffenen Wohnungsunternehmen entschädigt werden, steht dabei außer Frage. Allerdings ist unklar, auf welcher Bassis Entschädigungszahlungen vorgenommen werden können, ob etwa der Verkehrswert eingehalten oder deutlich weniger gezahlt werden muss. Für die Initiative DWE ist klar, dass die Vergesellschaftung durch Mieten refinanziert werden kann.

Der Berliner Senat will nun ein Vergesellschaftungsrahmengesetz erlassen, das aber erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten soll, um eine Überprüfung des Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. DWE hält dies nach dem vorliegenden Abschlussbericht für unnötig und für eine Verzögerungstaktik.

Auch in Hamburg gibt es mit "Hamburg Enteignet" eine Initiative zur Enteignung und Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen - hier ab 500 Wohnungen -, die im März die erste Hürde des Volksgesetzgebungsverfahrens genommen und fast doppelt so viele Unterschriften wie benötigt dem Hamburger Senat übergeben hat.

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