Freistellung von Sozialbindung beenden!
von Sylvia Sonnemann | Politik
Mit der Begründung, soziale Brennpunkte zu beruhigen, hatte der Hamburger Senat in vier sogenannten Freistellungsgebieten die Eigentümer*innen von sozial gebundenen Mietwohnungen von der Pflicht frei gestellt, die Wohnungen an vordringlich Wohnungssuchende zu vergeben. Nun laufen diese Freistellungen für die vier Gebiete Wilhelmsburg, Steilshoop, Neuallermöhe und Mümmelmannsberg aus.
Höchste Zeit findet MhM. Auf diese Weise können, ohne dass es die Stadt einen Cent kostet, künftig jährlich etwa 500 Wohnungen mehr den zahlreichen vordringlich Wohnungssuchenden zur Verfügung stehen. Das rechnet unter anderem Dr. Tobias Behrens von STATTBAU Hamburg vor. Er ergänzt: „Das von der Wohnungswirtschaft vorgetragene Argument, nur so könnten die Stadtteile vor dem Abrutschen in eine soziale Schieflage bewahrt werden, ist falsch. Die Wohnungswirtschaft kann Kooperationsverträge abschließen und so einen unternehmensinternen Belegungstausch vornehmen, um dieser angeblichen Gefahr zu begegnen.“
Es wäre absolut unverständlich und ein fatales Signal, wenn der Senat trotz zuletzt knapp 12.000 unversorgt gebliebener vordringlich Wohnungssuchender eine Verlängerung dieser Freistellung erwägt. Der Appell auch von MhM an den Senat lautet „Die Freistellungsgebiete dürfen nicht verlängert werden.“
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