Bundeskartellamt moniert
Die hohen Kosten für das Erfassen von Heiz- und Wasserverbräuchen in Mietwohnungen sind den Betriebskostenberatern von Mieter helfen Mietern schon lange ein Dorn im Auge.
Die Erfassung ist notwendig, um den jeweiligen Kostenanteil der einzelnen Mieter an den Gesamtkosten im Haus berechnen zu können.
Für Mieter sind diese Kosten jedoch meist nicht nachvollziehbar. Das Bundeskartellamt hat dies neben weiteren Aspekten jetzt beanstandet.