Blog

Neues Mietrecht 2019

Von | Politik

Mietpreisbremse nachgebessert und Mieterhöhung nach Modernisierung begrenzt – das sind die zwei gute Nachrichten für Mieter*innen im Jahr 2019. Vermieter, die ihre Wohnungen teurer als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten wollen, müssen bei Mietbeginn Auskunft darüber geben, warum sie meinen, diese Grenze der Mietpreisbremse überschreiten zu dürfen.