Nicht nur ALG II-Bezieher:innen und Grundsicherungsempfänger:innen haben einen Anspruch auf Begleichung von Nebenkostennachzahlungen. Auch Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen nicht in der Lage sind, hohe Nachzahlungsforderungen zu begleichen, können Anspruch auf ein Einspringen der Sozialbehörde haben. Allerdings ist dann schnelles Handeln angesagt. Ein solcher Antrag muss im Monat der Fälligkeit einer hohen Nachforderung gestellt werden.
... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen. Das entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20).
Die Mieterhöhungswelle reißt nicht ab. Nach den massiven Mietsteigerungen durch den Hamburger Mietenspiegel 2021 werden nun auch noch die Indexmieten drastisch erhöht. Während sich die jährlichen Steigerungen bisher im Bereich von 1-2 % bewegten, hat sich dieser Wert durch die Inflation im März 2022 gegenüber März 2021 auf 7,3 % erhöht. Es drohen massenhaft Mieterhöhungen.