Der Großkonzern Heimstaden versucht zum 1. Dezember 2023 massenweise Mieten im eigenen Bestand zu erhöhen. Dabei kommt es zu massiven Rechtsverstößen. Mietende sollten unbedingt vor einer Zustimmung – die dann nicht wieder rückgängig zu machen ist (!) – rechtlichen Rat einholen.
Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Wer zahlt, soll bleiben können. Das verlangen Mietervereine, Wohlfahrtsverbände und Jurist*inennvereinigungen von Justizminister Buschmann in einem gemeinsamen Offenen Brief. Derzeit sind viele Menschen an ihren finanziellen Belastungsgrenzen. Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, dem droht der Wohnungsverlust.