Große Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum
Nach Artikel 15 Grundgesetz ist es rechtlich möglich, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Zu diesem für Mieter*innen erfreulichen Schluss kommt die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid von "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" (DWE) 2021 in Berlin. Dabei geht es um Wohnungsunternehmen ab 3000 Wohnungen wie zum Beispiel die Deutsche Wohnen.