Die Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine ist seit Februar 2022 ein häufiger Grund für die Bitte um eine Untermieterlaubnis. Das Amtsgericht München hat nun in einem erschreckenden Urteil die Auffassung vertreten, dass der Wunsch, Flüchtende – zum Beispiel aus der Ukraine – aufzunehmen, kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung darstellt. Wir halten das für ein Fehlurteil.
Zum 1. Januar 2023 werden die Beiträge für die ordentliche Mitgliedschaft um 5 € auf 70 € jährlich erhöht; der ermäßigte Beitrag erhöht sich von 40 € auf 42 €. Die Prozesskostenversicherung erhöht sich auf 35 €. Es bleibt bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung!
Energie wird immer teurer. Damit Mieter*innen ein Stückchen unabhängiger vom Stromkonzern werden, können am Balkon steckfertige Kleinst-Photovoltaik-Anlagen installiert werden.