Bürgergipfel "Wohnen in Hamburg"
Am 28. Oktober sitzt MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann mit auf dem Podium bei NDR 90,3, Hamburg Journal und Hamburg 1 und auch Sie können dabei sein - live im Studio oder an den Geräten.
Am 28. Oktober sitzt MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann mit auf dem Podium bei NDR 90,3, Hamburg Journal und Hamburg 1 und auch Sie können dabei sein - live im Studio oder an den Geräten.
Das jüngst durch die Presse gewanderte Bundesgerichtshofsurteil zur Ermittlung der Wohnfläche besagt: Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige gesetzliche Berechnungsregelung. Für Mietverträge, die nach dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, bedeutete dieses, dass der Balkon im Regelfall nur zu einem Viertel zählt, in davor geschlossenen Mietverträgen bis zur Hälfte.
Bei einer »normalen« Erhöhung der Grundmiete, die meistens mit gestiegenen Werten im Mietenspiegel begründet wird, muss der Vermieter die im Folgenden dargestellten Voraussetzungen beachten.