Die "Fensterfalle"
Aufgepasst: In vielen älteren Mietverträgen gibt es Renovierungsklauseln, die dazu führen, dass Mieter:innen beim Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen: die so genannte Fensterfalle.
Aufgepasst: In vielen älteren Mietverträgen gibt es Renovierungsklauseln, die dazu führen, dass Mieter:innen beim Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen: die so genannte Fensterfalle.
Mieter müssen nicht renovieren, wenn sie zuschnappt. Denn eine bestimmte Formulierung in älteren Hamburger Formularmietverträgen macht die darin vorgesehene Renovierungspflicht der Mieter:innen unwirksam.
Mieter*innen, die eine unrenovierte Wohnung anmieten, können im laufenden Mietverhältnis die Renovierung von Vermieterseite verlangen, müssen aber in aller Regel die Hälfte dazu zahlen. Ein fauler Kompromiss für Mieter*innen. Denn Vermieter*innen werden oft teure Aufträge an Malerfirmen vergeben, so dass Mieter*innen es sich zweimal überlegen werden, ihre/n Vermieter*in zur Renovierung aufzufordern.