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BGH aktuell zur Renovierungspflicht

Von | Urteile

Mieter*innen, die eine unrenovierte Wohnung anmieten, können im laufenden Mietverhältnis die Renovierung von Vermieterseite verlangen, müssen aber in aller Regel die Hälfte dazu zahlen. Ein fauler Kompromiss für Mieter*innen. Denn Vermieter*innen werden oft teure Aufträge an Malerfirmen vergeben, so dass Mieter*innen es sich zweimal überlegen werden, ihre/n Vermieter*in zur Renovierung aufzufordern.