Die Bundesregierung hat den sog. Corona-Kündigungsschutz nicht verlängert. Nach der bis 30.6.2020 geltenden Regelung dürfen Vermieter*innen nicht wegen coronabedingter Mietschulden aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 kündigen. Das ist nun vorbei. Wer also die Miete nicht zahlen kann – weil als Angestellte*r in Kurzarbeit oder Selbstständige*r die Einkünfte weggebrochen sind – muss mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs rechnen.
UPDATE vom 1.7.2020: Zuletzt war es wegen der staatlichen einschränkenden Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie (Ausgangsbeschränkung, Kontaktverbot, Versammlungsverbot etc.) fast unmöglich gewesen, Unterschriften für die beiden Volksinitiativen zu sammeln. Die Sammlungsfrist wurde gehemmt und läuft – statt bis 2. August – nun bis zum 19. Oktober 2020. Jetzt wird kräftig weiter gesammelt – auch im öffentlichen Raum. Los geht es mit drei Kundgebungen in Altona am 4. Juli von 11:00 – 14:00 Uhr (Neue Große Bergstraße 6 / Goetheplatz / Große Bergstraße 156).
Der Hamburger Senat verlängert die Mietpreisbremse bis Juni 2025. Ein guter Schritt, denn die bisherige Bremse ließ sich wegen unklarer Rechtsgültigkeit nur zwei Jahre lang erproben. In der MhM-Beratung zeigt sich, dass sich eigentlich erst seit der Reform zum 1. Januar 2019 erfolgreich bremsen lässt.