Mieterhöhungen sind zur Zeit moralisch fragwürdig, aber erlaubt.
In diesen Tagen häufen sich die Anfragen bei MhM zu Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das sind die Mieterhöhungen, die mit dem Mietenspiegel begründet werden. Leider sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie, wo fast alle Bürger*innen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, solche Mieterhöhungen zulässig.
Die Veröffentlichung des Hamburger Mietenspiegels 2019 wird erwartungsgemäß wieder viele Mieterhöhungen zum Jahreswechsel mit sich bringen. Deshalb gibt es zwei weitere Extra-Beratungstage bei MhM.
Der Hamburger Mietenspiegel 2019 ist gegenüber dem Mietenspiegel 2017 zwar erstmals moderater gestiegen als die Lebenshaltungskosten. Da es sich um eine Fortschreibung des Mietenspiegels 2017 handelt, war dieses Ergebnis aber zu erhoffen. Im Durchschnitt weist der Mietenspiegel ein nach wie vor hohes Mietenniveau auf. In den vergangenen zehn Jahren sind die Mieten nämlich um fast 30 Prozent gestiegen.