Koalitionsvereinbarung
Die Koalitionsvereinbarung enttäuscht, denn neben dem Schwerpunkt Bauen finden sich nur wenige Maßnahmen, die für den erforderlichen Schutz der Mieter*innen sorgen, bis der Wohnungsmarkt sich endlich entspannt.
Die Koalitionsvereinbarung enttäuscht, denn neben dem Schwerpunkt Bauen finden sich nur wenige Maßnahmen, die für den erforderlichen Schutz der Mieter*innen sorgen, bis der Wohnungsmarkt sich endlich entspannt.
Mieterhöhungen sind zur Zeit moralisch fragwürdig, aber erlaubt.
In diesen Tagen häufen sich die Anfragen bei MhM zu Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das sind die Mieterhöhungen, die mit dem Mietenspiegel begründet werden. Leider sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie, wo fast alle Bürger*innen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, solche Mieterhöhungen zulässig.
Die Veröffentlichung des Hamburger Mietenspiegels 2019 wird erwartungsgemäß wieder viele Mieterhöhungen zum Jahreswechsel mit sich bringen. Deshalb gibt es zwei weitere Extra-Beratungstage bei MhM.