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Mieterhöhungen in der Corona-Krise

Von | Mietrecht Politik

Mieterhöhungen sind zur Zeit moralisch fragwürdig, aber erlaubt.

In diesen Tagen häufen sich die Anfragen bei MhM zu Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das sind die Mieterhöhungen, die mit dem Mietenspiegel begründet werden. Leider sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie, wo fast alle Bürger*innen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, solche Mieterhöhungen zulässig.