Die Akzeptanz von Nachverdichtungsprojekten wird Mietern schwergemacht. Die jetzige Rechtslage erlaubt es Vermietern Dachgeschossausbauten dazu zu nutzen, Mieter zu vertreiben. Das Drama in der GorchFock-Straße 6 und 8 ist ein trauriges Beispiel.
Bausenatorin Dr. Stapelfeldt, MhM-Geschäftsführerin Sonnemann, Prof. Dr. Oßenbrügge und Bauunternehmer Dipl.-Ing. Wulff diskutierten am 10. November 2016 vor Publikum in der Patriotischen Gesellschaft zum Thema »Bezahlbarer Wohnraum in Hamburg- Brauchen wir einen Richtungswechsel?«.
Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für Mietverträge, die nach dem 1.7.2015 neu abgeschlossen wurden und ist befristet bis 30.6.2020. Aber sie erweist sich als Flopp. Der Mietanstieg wurde nicht gebremst, es gibt kaum Klagen. Trotz Verbraucherunfreundlichkeit des Gesetzes konnte MhM erste Erfolge für Mieter erreichen.