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MhM setzt sich im Bundestag für besseren Kündigungsschutz ein

Von | Politik

Eigenbedarf erschweren, Zahlungsverzugskündigungen heilbar machen und Minderungsrechte stärken - das waren die wichtigsten Anliegen der Reformvorstöße in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 2020. Unter den hierzu befragten Expert*innen auch MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann.

Mietgesetz mildert Corona-Folgen

Von | Aktuelles Mietrecht

Wer wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht zahlen kann, muss keine Kündigung fürchten. Im Schnelldurchlauf ist am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft getreten.

Mieter*innen, die in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 die Miete trotz Fälligkeit nicht leisten, werden vor Kündigung geschützt, sofern dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Diesen Umstand haben Mieter*innen glaubhaft zu machen.