Erhöhte Heizkosten oder Vorauszahlungsverlangen verunsichern derzeit viele Mieter:innen. Für eine erste kostenlose Kurzberatung zu Energiekosten hat die Verbraucherzentrale nun MhM wie auch den „Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V." um Unterstützung gebeten.
Nicht nur ALG II-Bezieher:innen und Grundsicherungsempfänger:innen haben einen Anspruch auf Begleichung von Nebenkostennachzahlungen. Auch Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen nicht in der Lage sind, hohe Nachzahlungsforderungen zu begleichen, können Anspruch auf ein Einspringen der Sozialbehörde haben. Allerdings ist dann schnelles Handeln angesagt. Ein solcher Antrag muss im Monat der Fälligkeit einer hohen Nachforderung gestellt werden.
Der Gaspreis hat sich verdreifacht, die Kosten für Fernwärme steigen um 60 Prozent. Viele Vermieter:innen verlangen außerordentliche Anpassungen der Vorauszahlungen vor dem Herbst. Müssen Mieter:innen diese zahlen?