Die Kooperation zwischen Mieter helfen Mietern und der Hamburger Sozialbehörde spart nicht nur immens viel Geld, sondern führte zu Verhinderung von Wohnungsverlust und Umzügen, die gerade im Niedrigpreissegment den Wohnungsmarkt sonst weiter anheizen würden.
Der BGH hat zwei Eigenbedarfsklagen an die Vorinstanzen zurückgewiesen und die Messlatte an den Härteeinwand für die Mieter*innen erhöht. Härteeinwände des Mieters, die durch Atteste belegt seien, dürften laut BGH nicht bagatellisiert werden.
Zum Jahresanfang ist die Mietpreisbremse nachgeschärft worden. Mieter*innen sollten im Jahr 2019 abgeschlossene Mietverträge jetzt überprüfen lassen. Einen ersten Anhalt gibt der kostenlose MhM-Mietpreis-Check.