BGH zu Eigenbedarf bei Härtefällen
Der BGH hat zwei Eigenbedarfsklagen an die Vorinstanzen zurückgewiesen und die Messlatte an den Härteeinwand für die Mieter*innen erhöht. Härteeinwände des Mieters, die durch Atteste belegt seien, dürften laut BGH nicht bagatellisiert werden.